Architekten- und Ingenieurrecht
Im Architekten- und Ingenieurrecht beraten wir AG und AN von der Vertragsgestaltung über die Klärung von Honorar- und Haftungsfragen, Fragen des Urheberrechts bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Vergütungs-, Gewährleistungs- und sonstigen ansprüchen.
Aufgrund der zunehmenden Insolvenzen der ausführenden Firmen hat gerade die Frage der Haftung der Architekten und Ingenieure wegen Mängeln am Bau eine besondere Relevanz bekommen, denn häufig werden diese mit der Behauptung angeblicher Planungs- oder Überwachungsfehler in Anspruch genommen. Um diese Ansprüche abzuwehren, ist eine enge Abstimmung mit den Berufshaftpflichtversicherern erforderlich, die wir für unsere Mandanten übernehmen.
