Referenzen

Universitätsklinikum Frankfurt am Main –
Haus 23 und Haus 25B


Umbau und Neustrukturierung der Sockelgeschosse des Zentralgebäudes Haus 23 sowie Umbau / Erweiterung Forschungs- und Laborgebäude Haus 25 des Universitätsklinikums bei laufendem Betrieb.

Die Maßnahmen sind Teil der durchgeführten Sanierung und Modernisierung des Johann Wolfgang Goethe Universitätsklinikums in Frankfurt am Main. Die 4-geschossigen Sockelgeschosse des Zentralgebäudes Haus 23 beinhalten u.a. eine Notaufnahme, die medizinischen Behandlungsbereiche, sowie Versorgung und Technik. Die Sockelgeschosse wurden vollständig entkernt und durch Neueinbauten vervollständigt. An den Neubau zweier Magistralen an der Schnittstelle zum 1.BA Ost und entlang des Bettenhauses reihen sich die Funktionsbereiche aneinander. In einem vergrößerten Lichthof wird der Patientengarten neu gestaltet.

Das Haus 25b ist ein Forschungsgebäude Exzellenzcluster „European Cardiovascular Science Center Frankfurt“ und ist in weiten Teilen mit sehr anspruchsvoller Labortechnik ausgestattet.

Unsere Leistungen:


Vergabe- und baubegleitende Rechtsberatung 2006 bis heute:

  • Begleitung von Vergabeverfahren für Bauleistungen Rohbau, Ausbau und Medizintechnik unter besonderer Berücksichtigung von strahlenschutztechnischen und forschungstechnischen Belangen (insbesondere wurde die Radiologie umgebaut)
  • Abwehr von Vergaberügen, Führung von Vergabenachprüfungsverfahren
  • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen mit den Architekten und Ingenieuren sowie Baufirmen
  • Baubegleitende Rechtsberatung (Prüfung und Abwehr von Nachtragsansprüchen, Durchsetzung von Mängelansprüchen)
  • Führung von Klageverfahren und selbständigen Beweisverfahren
  • Erforderliche Abstimmungen mit dem Zuwendungsgeber

Unsere besonderen Erfolge:


  • Erfolgreicher Abschluss der diverser Vergabenachprüfungsverfahren ohne nennenswerte Verzögerung im geplanten Bauablauf
  • Erfolgreiche Verhandlung und Abschluss von Nachtragsvereinbarungen mit den Generalplanern und Baufirmen unter Abwehr von überhöhten Nachtragsforderungen
  • Erfolgreiche Wahrung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen des Bauherrn durch rechtzeitige Einleitung von Beweissicherungsverfahren zur Hemmung der Verjährung
  • Erfolgreiche Wahrung von Ansprüchen durch rechtzeitige Einreichung von Klagen zur Hemmung der Verjährung und Durchsetzung von Regressansprüchen des Bauherrn gegen Generalplaner und Baufirmen

 

Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern und den an der Planung bzw. dem Bau Beteiligten:

  • Enge Abstimmung mit dem Projektsteuerer, den Vertretern des Bauherrn und der Aufsichtsbehörde des LBIH bei allen schwerwiegenden vergabe- und vertragsrechtlichen Bereichen
  • Soweit erforderlich Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen für die zuständigen Ministerien / Gremien und Begleitung von Gesprächen